INSTITUT
FÜR FAMILIEN
Zahlen & Fakten

Sechs Monate, in denen ein Kind wartet.

Psychische Belastungen bei Kindern nehmen zu, während Hilfe immer schwerer erreichbar wird. Hier finden Sie die Lage in Zahlen, mit allen Quellen.

Eine Jugendliche sitzt allein in einem Wartezimmer und schaut aus dem Fenster
Wer hilft unseren Familien noch?

Eltern suchen Hilfe und landen auf Wartelisten.

1 von 5

Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist psychisch belastet1

6+ Mon.

durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz2

1 : 1.500

Eine kassenfinanzierte Fachkraft für rund 1.500 Kinder und Jugendliche (jeder Punkt steht für zehn Kinder)4

28 Wochen Wartezeit auf einen Blick

1. Monat2.3.4.5.6. Monat

28 Wochen. Jedes Kästchen ist eine Woche, die ein Kind im Schnitt auf den Beginn einer Psychotherapie wartet.2

So viele Kinder kommen auf eine Fachkraft

1 Fachkraft
1.500 Kinder und Jugendliche

Jeder Punkt ist ein Kind. So viele kommen in Deutschland auf eine kassenfinanzierte Fachkraft für Kinder- und Jugendpsychotherapie oder -psychiatrie.4

Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland ist psychisch belastet, durch soziale Medien, globale Krisen und die Nachwehen der Pandemie. Seit 2023 bleibt dieser Anteil dauerhaft über dem Niveau vor der Pandemie1 und Kliniken berichten von mehr Essstörungen, mehr suizidalen Krisen und mehr Angststörungen.3

Wer Hilfe sucht, wartet im Schnitt mehr als sechs Monate von der ersten Anfrage bis zum Beginn einer Psychotherapie.2 Über die Hälfte der kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken meldet selbst für teilstationäre Plätze Wartezeiten von mehr als zehn Wochen und offene Stellen bleiben dort durchschnittlich 62 Wochen unbesetzt.3

Dabei ist der Bedarf enorm: In der kassenfinanzierten Versorgung arbeiten rund 8.000 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und gut 1.200 Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie.4 Für rund 14 Millionen Kinder unter 18 Jahren steht damit eine kassenfinanzierte Fachkraft für etwa 1.500 Kinder zur Verfügung.

Die Lage verschlechtert sich weiter.

Denn gleichzeitig werden genau die Menschen, die diese Lücke bisher gefüllt haben, aus dem System gedrängt.

2020

Reform: Neue Sozialpädagogen und Pädagogen haben keinen Zugang mehr zur Kinder- und Jugendpsychotherapie5

10 J.

Studium und Weiterbildung bis zur Kassenzulassung, der neue Pflichtweg für Kinder- und Jugendpsychotherapeuten

−50 %

Der Innovationsfonds für neue Versorgungskonzepte wird 2026 halbiert6

Zehn Jahre bis zur Kassenzulassung

Studium · 5 Jahre
Weiterbildung · 5 Jahre
Startnach 5 JahrenKassenzulassung nach 10 Jahren

Wer vor September 2020 ein Studium in Pädagogik, Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften begonnen hatte, konnte anschließend eine Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin machen. Das waren Menschen, die Familien aus dem Alltag kannten, systemisch dachten und Kinder als Teil eines größeren Systems verstanden. Seit der Reform 2020 ist dieser Weg für alle, die neu beginnen, geschlossen. Damit wird eine ganze Generation von Familienexperten aussortiert.

Wer heute Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin werden will, braucht fünf Jahre Studium und anschließend fünf Jahre Weiterbildung, also zehn Jahre bis zur vollen Kassenzulassung. Zusätzlich sollten die Vergütungen ambulanter psychotherapeutischer Leistungen ab April 2026 um 4,5 Prozent sinken. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die Kürzung im Juli 2026 vorläufig gestoppt, das Hauptverfahren läuft noch.7

Auch der Heilpraktiker für Psychotherapie, eine weitere niedrigschwellige Versorgungsmöglichkeit, steht seit Jahren unter politischem Reformdruck. Die GKV-Reform halbiert außerdem den Innovationsfonds, der neue Versorgungskonzepte finanzieren soll, auf 100 Millionen Euro.6

„Wir brauchen ein gut aufgestelltes Versorgungssystem, das nicht erst dann Hilfe bietet, wenn psychische Probleme sich manifestiert haben. Die steigende Zahl an psychischen Erkrankungen zeigt, dass die Prävention gestärkt und in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen verankert werden muss.“
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, zum Kindergesundheitsbericht 20258
Prävention ist der einzige Ausweg

Früh helfen, bevor es zur Krise kommt.

Ein Kind, das früh gut begleitet wird, braucht seltener Therapie. Ein Zwölfjähriger, der nach der Trennung der Eltern zwei Monate Unterstützung bekommt, landet seltener zwei Jahre später in der Klinik.

Auf einen Therapieplatz kann man nicht sechs Monate warten, wenn ein Kind jetzt Hilfe braucht.

Früh helfen
Erste Signale
Begleitung über zwei Monate
Familie stabil
Spät behandeln
Erste Signale
Sechs Monate warten
Krise
Klinik
Die Helfer sind da

Eltern können sie nur nicht erkennen.

In Deutschland arbeiten tausende gut ausgebildete Familienexperten mit freien Kapazitäten. Viele kamen über die Pädagogik, die Sozialarbeit oder die Heilpraktikerausbildung für Psychotherapie in die Familienarbeit.

Eltern können jedoch nicht erkennen, wer wirklich gut ist. Eine Website verrät nicht, ob jemand hilft oder es nur behauptet.

Hier setzt das IFF an.

Das IFF schließt die Lücke zwischen dem Bedarf der Familien und dem, was kostenlos oder staatlich verfügbar ist. Dafür nutzt es ein einfaches, unabhängiges Qualitätssiegel, das auf geprüfter Ausbildung, nachgewiesener Praxiserfahrung und den Rückmeldungen der begleiteten Familien beruht. So müssen Eltern weder sechs Monate warten noch raten. Sie sehen: Dieser Mensch ist IFF-geprüft.

Quellen
  1. Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, COPSY-Studie, 8. Befragungswelle, Pressemitteilung vom 04.12.2025. idw-online.de
  2. Bundespsychotherapeutenkammer, Positionspapier zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, April 2026 (durchschnittlich 28 Wochen Wartezeit). bptk.de
  3. Deutsches Krankenhausinstitut, Psychiatrie-Barometer 2025/2026, zusammengefasst von der Bundespsychotherapeutenkammer am 10.08.2026. bptk.de und verbandsbuero.de
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Statistische Informationen aus dem Bundesarztregister, Stand 31.12.2024: 8.044 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und 1.223 Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie in der vertragsärztlichen Versorgung. kbv.de
  5. Psychotherapeutengesetz in der Fassung der Ausbildungsreform, in Kraft seit 01.09.2020. gesetze-im-internet.de
  6. Bundesministerium für Gesundheit, Kabinettsbeschluss zu stabilen GKV-Beiträgen 2026 vom 15.10.2025. bundesgesundheitsministerium.de
  7. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Absenkung der Psychotherapie-Vergütung gestoppt, 10.07.2026. kvbawue.de
  8. Bundespsychotherapeutenkammer zum Kindergesundheitsbericht 2025, 05.12.2025. bptk.de